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Der Kunstunterricht in der Sekundarstufe I an niedersächsischen Gymnasien richtet sich derzeit an zwei Vorgaben aus: Zum einen gelten momentan immer noch für die Klassenstufen 7 bis 10 die alten Rahmenrichtlinien; es ist aber nur eine Frage der Zeit, dass diese durch abgestimmte Curricula abgelöst werden. Zum anderen gelten für die Klassenstufen 5 und 6 die ‘neuen’ curricularen Vorgaben.
Im folgenden bilde ich das schulinterne Curriculum Kunst des Gymnasiums Lemwerder ab. Es mag als Beispiel dienen, wie das Nebeneinander zweier Curricula in einer schulpolitischen Übergangsphase geregelt werden kann.
Schulcurriculum Kunst am Gymnasium Lemwerder
Stand: Februar 2006
Vorweg:
Der Unterricht erfolgt nach den jeweils gültigen 'Curricularen Vorgaben' respektive den 'Rahmenrichtlinien für das Fach Kunst'. Hinsichtlich der generellen Anlage des Unterrichts gilt die 'Verordnung über die Arbeit in den Klassenstufen 5 - 10'. Alle dort getroffenen Aussagen, Feststellungen und Setzungen für den Kunstunterricht bleiben unangetastet.
Das Schulcurriculum dient der Absprache und damit der Vereinheitlichung der
➢ Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Klassenstufen,
➢ Abfolge einzelner Unterrichtseinheiten,
➢ Leistungserfassung und -bewertung,
➢ möglichen Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsfächern.
1. Schwerpunktsetzungen in einzelnen Klassenstufen
Das Fach Kunst vermittelt in allen Klassenstufen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den folgenden Bereichen (CV: "Entscheidungsfelder"). Dennoch scheint eine Schwerpunktsetzung nach Klassenstufen sinnvoll zu sein:
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Kenntnisse kunstwissenschaftlicher und kunstgeschichtlicher Art
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fachmethodische Fähigkeiten und Fertigkeiten
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Fertigkeiten und Fähigkeiten in künstlerischen Techniken
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ästhetische Erfahrungen mit bildsprachlichen Mitteln
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z. B. Kunstepochen, einzelne Künstler, einzelne Bilder, Kunststile, Kunstphilosophien
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z. B. Skizzenbuch führen, Modellbau, experimentelles Arbeiten, Präsentationen, Assoziieren, Kreativitätsübungen
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z. B. Drucktechniken, Zeichentechniken, Maltechniken, Bildhauerei, Collagen, Photographie, ...
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z. B. Farbe, Kontraste, Komposition, Materialqualität, Raumillusion, Plastizität, ...
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vorrangig in den Klassen 9 und 10
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alle Klassenstufen
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besonders in den Klassen 7 bis 9
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beginnend in den Klassen 5 und 6
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2. Die Abfolge einzelner Unterrichtseinheiten
Sowohl die Curricularen Vorgaben als auch die Rahmenrichtlinien gliedern die einzelnen Unterichtseinheiten nach Themenkreisen, diese wiederholen sich z.T. und müssen somit im Sinne eines Spiralcurriculums zu verstehen sein. Dabei gilt für die Jahrgänge 5 und 6 ein überwiegend prozesshafter, spielerischer, experimenteller, sinnlicher Handlungszugang, ab Klasse 7 werden fachmethodische Systematisierungen auf dem bereits Erlebten aufbauen. Um einen Gleichstand der einzelnen Klassen zu erreichen, sollen die Themenkreise folgendermaßen den Klassenstufen zugeordnet werden:
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Jgg. 5
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- Das Erleben von Farbe
- Bilderbuch
- Spiel
- Architekturen
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Jgg. 6
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- Zeichnen: Gesehenes und Erfundenes
- Das kreative Experiment
- Bilder als Anlass
- Jugendmode
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Jgg. 8
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- Sich durch Zeichnen ausdrücken
- Druckerzeugnisse herstellen und verwenden
- Etwas sehen und abbilden
- Umformen und verfremden
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Jgg. 7
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- Durch Farben wirken
- Rollen, Typen und Akteure
- Bildgeschichten
- Plastiken und Skulpturen
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Jgg. 9
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- Objekte, Bauten, Apparate
- Leitbild, Wunschbild, Image
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Jgg. 10
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- Landschaft - Raum und Farbe
- Menschendarstellung
- Architektur als Lebensraum
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3. Die Leistungserfassung und -bewertung
Je nach Schwerpunktsetzung (siehe 1.) ändern sich auch die Maßstäbe der Leistungserfassung und -bewertung. Gilt z. B. in den Klassenstufen 5 und 6 noch ein stark experimenteller, spielerischer Zugang zu den Bildwelten, so muss die Leistungsbewertung sich auch auf diese Schwerpunktsetzung beziehen. Entsprechend wird in den CV die schriftliche Leistungskontrolle für die Klassenstufen 5 und 6 als inadäquat abgelehnt. Da die - höherrangige - 'Verordnung zur Arbeit in den Klassen 5 - 10' jedoch verbindlich mindestens eine schriftliche Lernkontrolle fordert, muss diese auch zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Differenziert nach Jahrgangsstufen sollen folgende Kriterien herangezogen und wie folgt gewichtet werden:
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Ergebnisse der praktischen Arbeiten
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Schriftliche Leistungskontrolle / Ersatz durch fachpraktische Arbeit
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Mündliche Mitarbeit
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Mitarbeit in praktischen Phasen sowie bei Gruppenarbeiten
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Jgg. 5
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bis zu 60 %
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max. 10 %
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ca. 10 %
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bis zu 20 %
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Jgg. 6
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bis zu 60 %
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max. 10 %
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ca. 10 %
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bis zu 20 %
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Jgg. 7
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bis zu 50 %
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max. 15 %
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ca. 20 %
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bis zu 15 %
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Jgg. 8
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bis zu 50 %
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max. 15 %
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ca. 20 %
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bis zu 15 %
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Jgg. 9
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bis zu 50 %
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max. 15 %
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ca. 30 %
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bis zu 10 %
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Jgg. 10
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bis zu 50 %
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max. 15 %
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ca. 30 %
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bis zu 10 %
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3. Die Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsfächern
Das Fach Kunst bietet allein aufgrund seiner eigenen, sehr weit gefächerten Bezugswissenschaften hervorragende Möglichkeiten, fachübergreifend und / oder fächerverbindend zu arbeiten. Im Sinne ganzheitlichen Lernens sollen alle denkbaren Möglichkeiten derartigen Lernens genutzt werden. Die folgende Zusammenstellung ist vorläufig und soll ständig erweitert werden:
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Jgg. 5
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- Das Erleben von Farbe
- Bilderbuch
- Spiel
- Architekturen
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Musik Deutsch Deutsch, Religion Erdkunde
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Jgg. 6
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- Zeichnen: Gesehenes und Erfundenes
- Das kreative Experiment
- Bilder als Anlass
- Jugendmode
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Deutsch - / - Deutsch, Religion, Geschichte Deutsch, Geschichte
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Jgg. 7
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- Durch Farben wirken
- Rollen, Typen und Akteure
- Bildgeschichten
- Plastiken und Skulpturen
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- / - Deutsch, Fremdsprache Deutsch - / -
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Jgg. 8
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- Sich durch Zeichnen ausdrücken
- Druckerzeugnisse herstellen und verwenden
- Etwas sehen und abbilden
- Umformen und verfremden
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- / - Deutsch, Fremdsprache - / - - / -
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Jgg. 9
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- Objekte, Bauten, Apparate
- Leitbild, Wunschbild, Image
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Physik Deutsch, Fremdsprachen, Religion
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Jgg. 10
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- Landschaft - Raum und Farbe
- Menschendarstellung
- Architektur als Lebensraum
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Erdkunde, Geschichte, Religion Religion / WN , Deutsch Erdkunde, Deutsch
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